Deutsche Version
Der Polnische Blindenverband ist die älteste Organisation, die blinde und sehbehinderte Menschen unterstützt.
In unserem Kreis vereinigen wir zirka 2,7 tausend Personen mit schwacher oder stark anerkannter Sehbehinderung.
Wir haben 29 Abteilungen in der ganzen Wojewodschaft Großpolens.
Deswegen können unsere Mitglieder ihre Angelegenheiten ruhig in der Nähe ihren Wohnorts besorgen.
In jeder Abteilung wirkt ein Vorstand, der von der lokalen Gesellschaft gewählt wird.
Der Vorstand besteht aus Gliedern, die für ihren Kreis gesellschaftlich arbeiten.
Wir vereinigen unsere Mitglieder wegen ihrer Rehabilitation, gesellschaftlicher Integration und Verteidigung ihren wirtschaftlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Interesse.
Der Verband vertritt ihre Mitglieder vor den Haupt-Staatsorganen Polens, wie Hauptverwaltung und Territorial-Verwaltung oder andere Institutionen.
Die Organisation verwirklicht ihre Aufgaben durch Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, Vereine, Arbeitsgeber, Stiftungen, die den Blinden Hilfe leisten.
Im Büro stellen wir verschiedene Spezialisten an: Orientierungstrainer, Gesellschaftsrehabilitierte und Blinden-Pädagoge mit großer Erfahrung.
Unsere Tätigkeiten ermöglichen es, Lebensaktivitäten den blinden Menschen zu verbessern.
Hilfe für schwächere Kolleginnen und Kollegen zu leisten.
Unsere Ziele sind: Führung und Zusammenarbeit bei der beruflichen, gesellschaftlichen und Heilrehabilitation.
Wir bieten den Blinden verschiedene Formen der Rehabilitation an, Beratungen im Bereich Anstellung, Lösung der Sozialprobleme, Bildung, Kunst und Kulturelle Aktivitäten oder auch beim Organisieren von Sport und Tourismus-Meetings der blinden und sehbehinderten Menschen.
Wir schulen auch Lehrer, Orientierungstrainer, die mit blinden Menschen arbeiten.
Im 2002 wurde PZN des Kreises Großpolen als gemeinnützige Anstalt eingetragen.
Im Rahmen des Möglichen gestallten wir für unsere Mitglieder:
individuelle oder Gruppenschulungen im Bereich Grundrehabilitation, Kulturtreffens mit eingeladenen Gästen, Integrationstreffens, Wanderungen, Ausflüge, Picknicke und Feste, Besuche im Theater, Kino oder in der Oper, Weihnachts- oder Ostern Treffens, Schulungen für Eltern der blinden Kindern, Schulungen für neue PZN Mitglieder, Hilfe bei Steuererklärung, Beratungen, die Thematik der Menschen mit Sehbehinderung anbetreffen, Schulungen für blinde Diabetiker, Treffen und Bildung für blinde Masseure, Schulungen für junge blinde Menschen.
Bei der Annahme neuer Mitglieder muss man Vorschriften des PZN Status berücksichtigen.
Wer kann Mitglied des PZN werden?
Ein ordentlicher Mitglied des polnischen Blindenverbandes kann eine volljährige Person sein, die wegen ihrer Sehbehinderung als Schwerbehindert und unfähig zu selbstständiger Existenz oder Arbeit ist. Diese Schwerbehinderung muss durch endsprechende Staatsorgane anerkannt werden.
Auch die Schwerbehindertenausweise der II Gruppe wegen der Sehbehinderung auf Grundlage der Vorschriften von dem ersten September 1997 ausgestellt wurden, berechtigen zu Mitgliedschaft des Verbandes.
Ein Schutzbefohlener Mitglied kann eine natürliche Person im Alter bis zum 18 Jahr sein, die wegen ihren Sehvermögens-Zustands durch endsprechende Staatsorgane als behinderte anerkannt wurde, oder eine Person die 18 Jahre alt ist, aber wegen Gesundzustands Pflichte des ordentlichen Mitgliedes nicht erfühlen kann.
Die Schutzbefohlenen Mitglieder haben alle Befugnisse außer dem aktiven und passiven Wahlrecht.
Ein Ausländer kann auch Schutzbefohlener und ordentlicher Mitglied des Verbandes werden, vorausgesetzt, dass er für immer oder zeitlich in Polen aufhält und einen endsprechenden Schwerbehindertenausweis besitzt.
Außerordentlicher Mitglied des Verbandes kann eine natürliche Person sein, die sich freiwillig für PZN einsetzt.
Ein Ehrenmitglied kann eine natürliche Person sein, die im Ramen des Verbandes Status große Verdienste hat.
Ein Kandidat auf Mitglied des Verbandes, muss einen dokumentierten Schwerbehinderten-Ausweis besitzen.
Eine Krankheitsbescheinigung oder Kraft Dioptrien in Brillen sind keine Grundlage für die PZN Mitgliedschaft.
Bei Kindern unter 16 Jahr wird keine Schwerbehinderung anerkannt.
Als behindert wird ein Kind anerkannt mit angeborenen, beziehungsweise erworbenen Augenkrankheiten, die stark seine Fähigkeiten beschränken, das heißt Senkung der Schärfe im besseren Auge bis zum 5/2 oder 0,2 nach der Snell Skala.
2 der PZN Ausweis
Der PZN Ausweis bestätigt Mitgliedschaft zum Verband.
Der Polnische Blindenverband stellt den Ausweis sowohl den ordentlichen, als auch den Schutz beschworenen Mitgliedern.
Im Ausweis des Schutzbefohlenen Mitgliedes bis zum 16 Jahr trägt man keinen Grad der Behinderung ein.
Und im Ausweis eines Kindes bis zum 4 Jahr braucht man kein Foto.
3 Befugnisse für die PZN Ausweis Inhaber.
Der PZN Ausweis ermöglicht den Mitgliedern vor Allem jede Form der Unterstützung der von dem Verband angeboten wird.
Der PZN Ausweis erlaubt auch seinen Inhabern Ermäßigungen in ÖFFENTLICHEN VERKEHRSMITTELN in vielen polnischen Städten. Zum Beispiel in Poznań können Blinde und Sehbehinderte mit Begleitung kostenlos öffentlichen Stadtverkehr nutzen.
Es wird betont, dass Anerkennung des PZN Ausweises in jeder Stadt anders aussehen kann.
Die PZN Ausweisbesitzer müssen keine Abo oder Klima Gebühren decken.